Insolvenz Reinhard ECKER, geb. 12.11 1956

Bezirksgericht Gänserndorf, 11 S 52/15d

Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Gänserndorf vom 07.09.2015 wurde das Schuldenregulierungsverfahren über das Vermögen von Reinhard Ecker, geb. 12.11.1956, eröffnet.

Mit Beschluss vom 29.10.2018 soll bei der Tagsatzung am 10.01.2019 ein Zahlungsplanvorschlags erfolgen. Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 1,00 % ihrer Forderungen und zwar in 8 gleich großen Teilquoten zu je 0,125 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 2 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 7 Teilquoten jeweils am 1. eines jeden dritten Monats berechnet ab der ersten Teilquote.

Die Zahlunsplantagsatzung wurde auf unbestimmte Zeit erstreckt.

Mit Beschluss vom 24.15.2019 findet am 27.06.2019 eine Zahlungsplantagsatzung statt.
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 2,7 % ihrer Forderungen und zwar in gleich großen Teilquoten in 5 Jahren; die erste Teilquote ist am 1.7.2019 fällig, die weiteren Teilquoten jeweils am 1. der Folgemonate.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzun

Mit Beschluss vom 02.07.2019 wird der Antrag auf Einleitung des Abschöpfungsverfahrens abgewiesen.

Das Verfahren wird fortgesetzt, da pfändbares Einkommen vorhanden ist (ewiger Konkurs). Die Zwischenverteilungen werden einmal jährlich von der Insolvenzverwalterin durchgeführt.

Forderungsanmeldung

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